Mitgliedsbeiträge ab 01.07.2026
Mitgliedsbeiträge – gültig ab 01.07.2026
| Vereinsbeitrag Jedes Mitglied ist gemäß §4 Abs.1 unserer Satzung zur Beitragszahlung verpflichtet. Der Beitrag gilt für alle Abteilungen und Gruppen. In einigen Gruppen werden zusätzlich Abteilungsbeiträge (s.u.) erhoben. Die ab dem 1.Juli 2026 gültigen Monatsbeiträge wurden auf der Mitgliederversammlung am 10. März 2026 wie folgt beschlossen: |
| Mitarbeiter/innen der vBS Bethel, deren Familienangehörige, berentete und pensionierte MA der vBSB | € 7,50 |
| Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren | € 3,50 |
| Externe | € 12,00 |
| Externe ermässigt (Personen in besonderen Lebenslagen, wie z.B. Studierende, Grundsicherungsempfänger/innen, Schüler/innen u.ä.) auf besonderen Antrag | € 6,25 |
| Lastschriftzahler/innen erhalten eine Ermäßigung von 1 € pro Monat. Die Beiträge werden jährlich erhoben und sind zu Beginn des Geschäftsjahres fällig. Die Abbuchung erfolgt gemeinsam mit den Abteilungsbeiträgen quartalsweise. Der ermäßigte Beitrag muss individuell beim Vorstand beantragt werden und wird nur gewährt, wenn ein Nachweis bis zum 31. Dezember des Vorjahres unaufgefordert der Geschäftsstelle vorgelegt wird. Das dritte und jedes weitere Familienmitglied (im gleichen Haushalt lebend) ist beitragsfrei, berechnet werden immer zuerst die erwachsenen Familienmitglieder. |
| Abteilungsbeiträge | |||
| Mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 10. März 2026 werden folgende Abteilungsbeiträge monatlich zusätzlich zum Vereinsbeitrag erhoben: | |||
| Abteilung | MA der vBSB (s.o.) | ext. erm. / Kinder | Externe Mitglieder |
| Schwimmen | € 2,00 | € 2,50 | € 6,00 |
| QiGong, Yoga, Feldenkrais, TaiChi, Yogalates | € 4,00 | € 2,00 | € 11,00 |
| Tanz | - | - | € 2,00 |
| Aquafitness | € 17,50 | € 2,00 | € 25,00 |
| Fitnesstraining (mit ÜL) | - | - | € 2,00 |


